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Strafe - AirBnB ohne Gewerbeschein
VwGH betont Beurteilung als Einzelfall, stellt aber klar, dass Vermieter zumeist und grundsätzlich gewerblich tätig sind. Neben dem Handlungsbedarf für die Politik ergibt sich damit Klarheit für Nachbarn und Miteigentümer im Haus.
(Ro 2019/04/0019 v. 3. März 2020)